Die kleine Genrefibel Teil 45: Im Giftschrank
Der Horrorfilm. Was hat er nicht alles ertragen müssen im Laufe der Filmgeschichte? Beschimpft hat man ihn, bepöbelt, mit faulem Steinobst beworfen, der Ketzerei bezichtigt. Wie damals beim Rock`n Roll! Horror- und Genrefans leiden seit jeher unter Rechtfertigungszwang. Spricht man heute von Horrorfilmen, wird oft mit hochtrabendem Besteck jongliert. Horror speist sich aus unseren Urängsten, ist tief psychologisch verwurzelt, ein gesellschaftlicher Spiegel, ein Bruch mit dem Realismus, in dem er dennoch stark verankert ist. Und es stimmt. Doch ist das nicht die ganze Wahrheit. Denn eine tragende Säule des Horrorfilms war und ist immer noch die explizite Darstellung von Gewalt, Schmerz und Tod, die wohl größten Urängste überhaupt. Nicht nur Protagonisten haben sich ihnen zu stellen, auch Filmkonsumenten. Angst und Ekel sind effektive Brandbeschleuniger und jeder Fan weiß um die Faszination von Gewalt im Film. Lasst uns deshalb endlich darüber reden, über das, was Horrorfilme schon immer ausgemacht hat – Blut, Gehirn, Knochenmehl, Eingeweide und Gekröse.
Kaum eine Sparte der Phantastik verzweigt sich in so viele unterschiedliche Subgenres wie der Horrorfilm. Etwas eint sie alle, der unbedingte Wille der Figuren nach Überleben und körperlicher oder geistiger Unversehrtheit. Vampire beißen, Werwölfe reißen, Geister besetzen, Tiere verletzen, Hexen kratzen, Zombies schmatzen. Aber nicht jede Art der Darstellung von fiktiver Gewalt ist graphisch explizit. Große Teile des Horrorfilms beziehen ihre Wirkung aus dem Nichtgezeigten, überlassen es der Phantasie, den Schrecken weiterzudenken und bildhaft zu machen. Doch der Horrorfilm hat im Laufe der Geschichte auch immer versucht, Grenzen des Erträglichen einzureißen, Tabus zu brechen und das zu visualisieren, was man nie und nimmer sehen geschweige erleben möchte. Steht die Darstellung von Gewalt in einem Horrorfilm im Vordergrund, spricht man gern von einem eigenen Subgenre.
Der Splatterfilm ist heute ein gängiger Genrebegriff. Aber ein wirkliches Subgenre stellt er nicht dar, Splatter ist viel mehr ein Stilmittel des Horrorfilms. Zwei Begriffe schwirren alle Zeit schon im Raum und werden auch heute noch leicht verwechselt: Splatter und Gore. Was verbirgt sich dahinter? Spricht man von Splatter, meint man das englische Verb “to splatter”, was “spritzen” bedeutet. Splatter ist demnach die konkrete Darstellung von Gewalt, zugefügten Verletzungen bis zum etwaigen Tod.
Wenn auf der Leinwand mit allerlei Gerätschaft der menschlichen Habitus malträtiert wird, dass das Blut nur so spritzt, hat man die Definition von Splatter gefunden. Dem gegenüber steht der Begriff Gore, englisch für geronnenes Blut. Gore bezeichnet das visuelle Ergebnis einer deftigen Splatterei, ausgeweidete Körper, verweste Leichen, zerstückelte Leiber, einen kleinen Haufen Matsch aus Fleisch und Knorpel. Gore schildert mitnichten das Zufügen von Verletzungen bzw. Anwenden von Gewalt, lediglich das Ergebnis. Somit gehen die Begriffe Splatter und Gore eigentlich ineinander über.
Anhand dieser Definition fällt es schwer, ein wirklich eigenständiges Subgenre in dem Begriff Splatterfilm wiederzuerkennen. Denn die Darstellung von graphischer Gewalt ist nicht nur dem Horrorfilm vorbehalten, auch im Bereich Action, im Kriegsfilm oder im Western geht es oft derb zur Sache. Auch wenn man Filme wie TANZ DER TEUFEL oder BRAINDEAD als Splatterfilme wahrnimmt und bezeichnet, die Genreaussage ist fahrig, denn andere Merkmale haben eine tiefere Bedeutung.
Ein TANZ DER TEUFEL speist sich aus Versatzstücken des Okkulthorrors, Survivalhorrors, Exorzismus und ist stilistisch auch vom Gothichorror der Hammerschule geprägt. Da er aber auch über heftiges Makeup und zeigefreudige Splatterszenen verfügt, gilt er auch als Meilenstein des Splatterfilms. Splatter und Gore sind demnach Stilmittel des Horrorfilms, weniger Sugenrebezeichnungen. Kulturhistorisch ist die Bezeichnung Splatterfilm dennoch von Bedeutung. Doch will man die Materie wirklich verstehen, reicht es nicht, den Splatterfilm isoliert zu betrachten. Denn der Splatterfilm ist im eigentlichen Sinne die Antwort auf die Frage, wie weit graphische Gewalt im Film steigerbar ist.
Blut und Beuschel
Gewalt war und ist ein Motor der Evolution. Affe erschlug Affe, Kain erschlug Abel, Menschen erkämpften sich Macht und Freiheit wie Unfreiheit durch Kriege, das Recht des Stärkeren bestimmte auch immer Zivilisation und Fortschritt. Die Bibel, Grimms Märchen, Hamlet, Gewalt war immer schon Bestandteil der Kunst, welche ja die Wirklichkeit abbildete. In der Literatur jedoch fand die Rezeption ausschließlich im Kopf statt, wenn auch Worte scharfe Werkzeuge sein konnten.
Ein erster Vorbote filmischer Splatterkunst war das französische “Théâtre du Grand Guignol”, welches auf explizite Horrortheaterstücke spezialisiert war. Zwar wurde auch im zeitgenössischen Shakespearetheater schon mit Kunstblut hantiert, allerdings nicht mit solch rabiaten Mitteln. Mit Erfindung des Films als visuelles Medium wurde Gewalt zu einem Stilmittel des Abschreckens und der Belustigung gleichermaßen.
Frühe Stummfilme bedienten sich des Slapsticks, da fielen tonnenweise Ambosse oder Klaviere auf die Protagonisten, sie wurden überfahren, davongeschleudert oder prügelten sich in Massen. Dererlei Darstellungen waren ästhetisiert und choreografiert, Stunts, Pointen, Bildschnitt dienten dazu, den Zuschauer zum Staunen zu bringen. Gewalt war immer eine physische Angelegenheit, zudem eine fühlbare, Film hingegen konnte nur abbilden. Damit Film eine emotionale Reaktion hervorrufen konnte, musste er Gewalt und Schmerz visuell realistisch bebildern. Slaptstick war ein solches Mittel, denn es bezeichnet eine körperbezogene Aktion. Doch Slapstick definierte sich auch durch eine Verzerrung der Realität und gilt als Grundform von Comic-Gewalt.
Die starke Übertreibung des Aushaltbaren schaffte hierbei emotionale Distanz, die in Komik gipfelte. Ein herunterfallendes Klavier zog keine ernsthaften Verletzungen nach sich, obwohl die Vernunft es einem einredete. Film war Fiktion und das schaffte Sicherheitsabstand. Aber die Evolution des Films ging in eine Richtung, die Trennlinie zwischen Realismus und Fiktion immer stärker zu verkürzen. Dadurch wurde es immer schwieriger, Gewalt als Stilmittel zu ertragen oder gar zu akzeptieren.
1929 erschien der Film DER ANDALUSISCHE HUND von Luis Buñuel und Salvador Dalí und er zeigte eine erschreckend realistische Szene, in der ein Rasiermesser ein menschliches Auge zerschnitt – möglicherweise die erste Splatterszene der Filmgeschichte. Die Reaktionen des Publikums waren unterschiedlich, zwar erkannte man bereits bei der Premiere die künstlerische Intention des Werkes, jene Szene aber rief gemeinschaftlich Abscheu und Ekel hervor.
In den Anfangstagen des Films wurde das neue Medium von allen Seiten verschrien und nicht selten waren es moralische Aspekte, die den Film ob seiner Darstellung von Gewalt als Schund und Schmutz deklarierten. Gleichzeitig war die Darstellung von Gewalt auch eine Art Magnet. Man musste, ob man wollte oder nicht, hinsehen. Der Mensch war schon jeher eine neugierige Spezies. Und Gewalt wirkte nicht nur abschreckend, sondern auch faszinierend.
Die Darstellung von Gewalt war deshalb so schwierig zu verarbeiten, weil sie eben nicht fiktiv war. Gesellschaftlich und moralisch war Gewalt verpönt, die Menschheit durch Kriege und Leid sensibilisiert, zu tiefst verstörend waren die Bilder der Leichenberge aus den befreiten KZs am Ende des zweiten Weltkriegs. Während eine Generation Leid, Schmerz und Tod verdrängen wollte, gab es Künstler, die Gewalt in Filmen als Spiegel der Realität begriffen und damit Allegorien schufen.
Es gab zwei Säulen, die letztlich im Splatterfilm gipfelten – das Abbild von Gewalt im Film aus dem gesellschaftspolitischem Kontext heraus und die Evolution von Filmtechnik als Mittel zur Darstellung von Realismus. Filmemacher waren in gewisser Weise Magier, die durch Tricks etwas erschufen, was man für wahr halten konnte. Doch der Weg zur realistischen Darstellung von Kunstblut, Verletzungen und schmerzhafter Filmtode war mit einigen Leichen gepflastert.
In Kriminalfilmen der fünfziger Jahre war Gewalt ein Bestandteil der Handlung, Gangster hatten Pistolen oder Maschinengewehre, Gewaltakte und Mord allerdings wurden kaum realistisch visualisiert, Einschusslöcher und Blut suchte man vergebens. Dabei ging es gar nicht in erster Linie um einen bloßen Schockeffekt, denn Gewalt in Filmen, insbesondere im Horrorfilm, hatte und hat durchaus eine dramaturgische Funktion. Ging es um den Überlebenswillen einer Figur und das daraus resultierende Mitgefühl beim Zuschauers, war das abhängig von der Brisanz der Gefahr. Drohte einem Protagonist schlimmes und war das schmerzlich sichtbar, erhöhte das Spannung und Fieber.
Godfathers of Gore
Der erste Splatterfilm der Geschichte war BLOOD FEAST von Herschell Gordon Lewitt aus dem Jahr 1963, der explizit Splatter- und Goreeffekte in den Vordergrund stellte. Lewitts Herangehensweise lag darin begründet, dass er die züchtige Gewaltdarstellung in vorherig genannten Kriminalfilmen als unrealistisch empfand. Zeitgenössische Trick- und Maskentechnik aber vermochte es, Wunden und Verletzungen realistisch darzustellen.
Herschell begründete dadurch eine völlig neue Spielart des Horrors, die sich weniger aus dem Unsichtbaren definierte als aus dem möglichst explizit Sichtbaren. Herschell trägt heute den Namen “Godfather of Gore”, BLOOD FEAST und eine Reihe weiterer Filme Herschell Gordon Lewitts wie TWO THOUSAND MANIACS! oder THE WIZARD OF GORE sind heute Klassiker des Horrorfilms und mit ihnen begann in den sechziger Jahren die Auslotung dessen, was für das menschliche Gemüt noch erträglich war und was nicht. Bis heute sind diese Grenzen des Erträglichen immer wieder neu definiert worden.
Doch den Splatterfilm nur darauf zu reduzieren, reicht zu kurz. Denn graphische Gewaltdarstellung im Film, insbesondere im Horrorfilm, war auch immer eine Verarbeitung gesellschaftlicher Abgründe und menschlicher Barbarei. NIGHT OF THE LIVING DEAD von George A. Romero war im Grunde eine bittere Allegorie auf die Protestbewegungen der sechziger Jahre gegenüber dem Vietnamkrieg. Effektkünstler Tom Savini, der bis heute zu den größten Makeup-Künstlern im Horrorbereich zählt, erlebte selbst als Kriegsfotograf die Schrecken des Krieges in Vietnam.
Die Taten des Serienmörders Ed Gein inspirierten Autor Robert Bloch zu seinem Roman PSYCHO, der von Alfred Hitchcock 1960 verfilmt wurde ebenso wie Tobe Hooper zu TEXAS CHAINSAW MASSACRE. Wenn auch der Splatterfilm in den achtziger Jahren eine andere Richtung einschlug, auch heute noch ist filmische Gewalt ein Spiegel der Gesellschaft, zum Beispiel der Umgang mit Folter in Guantanamo oder Abu Ghraib, welche das Subgenre Torture Porn begründeten.
So entwickelte sich der splatterlastige Horrorfilm durch BLOOD FEAST und NIGHT OF THE LIVING DEAD ab den sechziger Jahren in verschiedene Richtungen. Für den Slasher, den Zombiefilm oder die Kannibalenfilmwelle war Splatter unabdingbar, obwohl jene Subgenres noch über ganz andere Wesensmerkmale verfügten.
Man definiert den Splatterfilm häufig als Aneinanderreihung von Gewaltszenen ohne Handlung. Aber das greift zu kurz und lässt auch Subgenreaspekte außen vor. Natürlich berief sich nicht jeder Horrorfilm auf die Verarbeitung nationaler Traumata und wollte eine Metapher sein. Und Story wie Figuren waren seit jeher im B-Movie-Bereich, aus dem Horrorfilme fast ausschließlich kamen, eher zweitrangig. Doch auch die große Schwemme an Filmen, die sich der Darstellung von Schock- oder Ekeleffekten verschrieben, nahmen strukturell ihre Subgenrehausaufgaben ernst.
Splatter an sich war auch für andere Genres abseits des Horrorfilms wichtig. Einschusslöcher und Knochenbrüche sind für die Wirkung von Action- und Kampfsportfilmen unabdinglich. Aber auch im Bereich Drama kann explizite Gewaltdarstellung die Wirkung des Dramatischen radikal verstärken (IRREVERSIBLE, MARTYRS). Nachdem aber Ende der Siebziger Jahre die wichtigsten Subgenre durch Initialfilme ausgelöst wurden, wurde Splatter zur Konstante. Slasher, Zombies, Kannibalen, sie alle profitierten von der Effektrevolution.
Vor allem auch deshalb, weil sich der Film ab Ende der Siebziger auf ein neues Medium ausbreitete – der Videomarkt entstand und brachte vor allem dem Genrefilm Fluch und Segen gleichermaßen. Über die negativen Aspekte gleich mehr, Video war aber vor allem der Startschuss für eine gewaltige Genrefilmwelle, die Produktionen günstig, der Absatz riesig. Durch Video explodierten die B-Movie-Produktionen und vor allem junge Filmemacher mit Hang zum Brachialem konnten sich hier austoben.
Junge Wilde gab es nicht nur im amerikanischen Genrefilm, die Splatterfilmwelle ging durch unzählige Nationen, von Italien, Spanien, England bis nach Japan. Und auch in Deutschland experimentierten Underground-Filmkünstler und Amateurhorrorfilmer mit Kunstblut und Innereien. Waren B-Movies schon als Blut und Beuschel verschrien, öffnete die Underground-Amateurfilm-Subkultur völlig neue Wege in die dunkelsten Winkel der Abscheulichkeit.
So hat man als Genrefan im Videozeitalter auch die noch so vergrieselte Amateurproduktion mitgenommen, von Bethmann, Ittenbach und Co.. Viele der Undergroundkünstler sind auch heute noch aktiv, denn Splatterkunst ist eine Leidenschaft. Die Filme von Jörg Buttgereit waren für Splatterfreunde in den Achtzigern und frühen Neunzigern genauso heiß begehrt wie amerikanische oder italienische Produktionen.
Von den neuen Effektmöglichkeiten begeistert experimentierten Filmemacher rund um den Globus mit immer abscheulicheren Garstigkeiten. Handlung, Figuren oder Sugenremerkmale rückten vermehrt in den Hintergrund, Splattereffekte wurden als purer Spaß verstanden und als solcher umgesetzt.
Eine neue Subgenrespielart entstand, der sogenannte Funsplatter. Er ist als Begriff etwas greifbarer als der Splatterfilm an sich. Während manche Filmemacher neben derben Effekten auch neue Subgenrestandards etablierten (HALLOWEEN, FREITAG, DER 13., EVIL DEAD), waren ihre Nachahmer vorrangig am munteren Zerhacken interessiert.
BRAINDEAD von Peter Jackson wurde so etwas wie der heilige Gral der Funsplatterwelle, die in den Neunziger Jahren eigentlich schon wieder am Abklingen war – der Teenieslasher sollte den Funsplatter als Subgenre beerben. Stattdessen wurden ab dem Jahr 2000 vor allem wieder ernsthafte Terrorfilme gedreht. Einzig in Japan formierten mehrere Funsplatter noch eine eigene Riege, in denen Blut und Gedärme kiloweise ausgekippt wurden.
Splatterorgien aus Japan kann man beinahe als eigenes Subgenre betrachten, auch abseits der Effektgestaltung, die sogar amerikanische Produktionen um Längen übertreffen. Aber Absurdität, groteske Ideen, nackte Lolitas und der Einsatz von Hieb- und Stichwaffen sind ebensolche Merkmale des japanischen Splatterfilms. Warum gerade Japan eine solche Hochburg an kranken und morbiden Filmchen darstellt, hat auch kulturelle Gründe, denn Japan gilt als extrem konservative und restriktive Gesellschaft. Splatterexzesse gelten hier als Ausbruch wie Flucht vor Normen und Frustbewältigung.
Mit zugekniffenen Augen
Der Ruf des Horrorfilms war jeher zweifelhaft und schlecht, doch war es gar nicht der Film als solcher, der als amoralisch und widerwärtig empfunden wurde. Die Diskussion um Gewalt im Horrorfilm wurde durch das beginnende Videozeitalter Ende der 70er Jahre überhaupt erst richtig angezettelt. Für viele Genrefans jenseits der Dreißig eine Zeit der Euphorie, aber auch der Trübseligkeit.
So sehr man heute Gewalt in Horrorfilmen als stilistisches Mittel, als Interpretation oder Sinnbild begreift, Horrorfilme waren und sind immer noch Mutproben auf dem Weg ins Erwachsenenalter. Horrorfilme konnten Ängste schüren, dass man sich unter die Bettdecke verkroch, die Augen einen Spalt geöffnet, man war angewidert, aber man musste hinsehen.
Meine erste Begegnung mit Gore beispielweise war der Film DER GRAUENVOLLE MR. X – SCHWARZE GESCHICHTEN nach Edgar A. Poe, insbesondere die Episode “Der Fall Valdemar”, in der Vincent Price am Ende in Zeitraffer verweste. Auch die modrigen Skelette aus POLTERGEIST bereiteten mir schlaflose Nächte. Aber wenn man Horrorfilmfan ist, will man auch immer mehr, ist ständig auf der Suche nach dem größeren Kick.
In jener Zeit, die frühen Neunziger Jahre, war Video eine ganz große Sache. Im Kino habe ich mich während meiner Kindheit auch gefürchtet, vor der Medusa aus KAMPF DER TITANEN oder vor Gmork aus der UNENDLICHEN GESCHICHTE. Als dann aber 1990 die ersten Videotheken öffneten, war das eine völlig neue Welt des Schreckens, von der man nur ab und zu in Zeitschriften las. Wer waren Freddy Krüger und Konsorten, was verbarg sich hinter FREITAG, DER 13. und hinter dem heiligen Gral des Horrorfilms, dem berüchtigtem TANZ DER TEUFEL?
Als ich ins Videozeitalter einstieg, war die Diskussion um jenes verteufelte Medium bereits ein Stückchen her. Womit wir Filmfreaks der zweiten Stunde uns herumschlagen mussten, waren die Auswirkungen einer verschärften Jugendschutzpolitik im Jahr 1985. Mit der neuen Filmfreiheit kamen auch unbekannte Begriffe wie FSK, Bundesprüfstelle und Indizierung. Noch heute wird darüber leidenschaftlich diskutiert und noch immer werden viele Dinge verwechselt und falsch verstanden. Eine Behandlung von Gewalt im Horrorfilm, insbesondere im Splatterfilm, kann das Thema Jugendschutz und Filmzensur gar nicht aussparen. Stellen wir die Sachlage also noch einmal faktisch dar.
Der Jugendschutz-Report
Beginnen wir mit der FSK, der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft. Sie ist heute vor allem durch eine Klassifizierung von Altersfreigaben von Filmen, DVDs, Blu-rays und sonstiger Medienträger bekannt und berüchtigt. Dabei gab es einen konkreteren Grund ihrer Gründung. Nach Ende des zweiten Weltkrieges sollte eine solche Selbstkontrolle die bis dahin geltende Militärzensur und staatliche Filmkontrolle des dritten Reichs ablösen und demokratisieren. Jugendschutzgründe waren nicht das oberste Heeresziel. Erst 1948 wurde eine Kommission ins Leben gerufen, die sich mit der Frage beschäftigte, ob die Jugend durch Filme gefährdet sei. Noch heute ist der Sitz dieser Freiwilligen Selbstkontrolle in Wiesbaden. Soweit in der BRD. In der DDR gab es keine Freiwillige Selbstkontrolle, dort unterstanden die Altersfreigaben staatlicher Kontrolle und differierten zum Teil.
Freiwillige Selbstkontrolle deshalb, weil keine Pflicht besteht, eine Prüfung durch die FSK durchführen zu lassen. Dennoch verpflichteten sich die Mitglieder der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft, nur von der FSK kontrollierte Produktionen auf Grundlage des Jugendschutzgesetzes zu veröffentlichen. Doch auch die SPIO selbst konnte Medien durch eine Juristenkommission prüfen lassen. Während die FSK-Altersfreigaben nach einer Staffelung von “Ohne Altersbeschränkung”, 6, 12 und 16 Jahren sowie keiner Jugendfreigabe, ab 18 Jahren, erteilte, prüft die SPIO lediglich auf eventuelle strafrechtliche Inhalte. Diese erhalten bei Freigabe das Siegel “SPIO/JK” mit der Spezifizierung “Keine schwere Jugendgefährdung” für den offenen Vertrieb ab 18 Jahren oder “Strafrechtlich unbedenklich” für Medien mit Vertriebs- und Werbeeinschränkungen.
Immer wieder missverstanden: die FSK kürzt oder zensiert keine Medien. Sie kann allerdings eine Freigabe verweigern. Der Filmhersteller oder Rechteinhaber kann nun entscheiden, ob er sein Produkt bei einer anderen Instanz prüfen lässt (nämlich bei der SPIO/JK), oder selbst die Schere ansetzt, um die gewünschte Freigabe der FSK zu erhalten. Er kann den Film auch ganz ungeprüft auf dem Markt bringen, doch unterliegt er dann strengen Restriktionen, wie auch bei einer Freigabe durch die SPIO/JK “Strafrechtlich unbedenklich”.
Was sind diese Restriktionen? In erster Linie sind das Einschränkungen in Vertrieb und Werbung. Ungeprüfte Medien und solche mit dem sogenannten schweren SPIO/JK-Siegel dürfen nicht im offenen Handel oder Versandhandel angeboten werden, sind also ausschließlich auf Nachfrage unter der Ladentheke erhältlich. Zudem ist eine Außenwerbung in Form von Printerzeugnissen oder Plakaten untersagt. Eine Prüfung durch die SPIO/JK hat aber auch einen Vorteil, gilt der Beschluss doch auch als Schutz vor Strafverfolgung wegen Verletzung des StGB.
Womit wir bei der zweiten Instanz in Sachen Jugendschutz angelangt wären, der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, kurz BPjM, mit Sitz in Bonn. Sie ist eine Bundesbehörde, die dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstellt ist und die dem medialen Jugendschutz dient. Ihre Aufgabe ist es, Medien auf Jugendgefährdung zu prüfen, darunter fallen nicht nur Filme, sondern auch Tonträger, Bücher, Zeitschriften und Videospiele. Strafbestände sind hier nicht nur die Verletzung des Paragraphen 131, sondern betreffen auch Medien, die zu Straftaten oder Volksverhetzung aufrufen, zu Rassenhass anstacheln oder pornographische Inhalte wiedergeben.
Die BPjM prüft auf Antrag Medien auf jugendgefährdende Inhalte. Das entscheidet ein 12er-Gremium mit einer 2/3 Mehrheit. Sollte die gegeben sein, kann das jeweilige Medium indiziert werden, heißt, es wird in die Liste der jugendgefährdenden Medien, kurz Index, aufgenommen. Für Filme gelten zwei Listenteile, A und B. Wird ein Film in Liste A eingetragen, gilt er als indiziert und unterliegt Vertriebs- und Werbeeinschränkungen. Filme, die auf Listenteil B landen, stehen im Verdacht, gegen das STgB, insbesondere den Paragraphen 131 zu verstoßen und werden zu einem gerichtlichen Gegenstand im Hinblick auf eine mögliche Beschlagnahmung.
Filme, die von der FSK eine Freigabe erhalten haben, können seit dem neuen Jugendschutzgesetz 2003 nicht mehr indiziert werden. Filme ohne Freigabe oder mit SPIO/JK-Siegel allerdings schon. Eine Indizierung bedeutet kein Verbot, nachweislich Volljährige können diese Medien im Fachhandel oder unter der Ladentheke legal kaufen und besitzen. Eine Indizierung trifft also vielmehr den Vertreiber oder Rechteinhaber, der den Film nun nur noch eingeschränkt vertreiben darf. Eine solche Indizierung ist zudem bindend für 25 Jahre, danach wird der Film vom Index gestrichen oder es kommt zu einer Neuprüfung. Anders bei einer sogenannten Beschlagnahmung.
Entscheidend ist hier ein Verstoß gegen den Paragraphen 131 STgB. So werden Medien, die auf Liste B indiziert werden, automatisch an ein zuständiges Amtsgericht weitergeleitet, um den Verstoß zu überprüfen und den Titel gegebenenfalls zu beschlagnahmen. Eine Beschlagnahmungen untersagt es, den Titel öffentlich anzubieten und selbst an volljährige Personen zu verkaufen. Der Besitz nach §131 STgB ist nicht strafbar, Ausnahme sind Beschlagnahmungen nach §184b STgB (Kinderpornographie).
Nach Ablauf einer 25jährigen Frist oder auf Antrag können auch beschlagnahmte Filme nach erneuter Prüfung wieder freigegeben werden. Auch hier der wichtige Merksatz: die BPjM selbst beschlagnahmt keine Filme, das tun Gerichte. Beschlagnahmungen können alle freigegebenen wie nichtfreigegebenen Medien betreffen, egal ob sie ungeschnitten oder gekürzt sind.
Im Giftschrank
Soweit die juristischen Fakten. Dem zum Trotz haben sich in den Jahrzehnten unzählige Halbwahrheiten und Falschinterpretationen in den Köpfen der Filmfans festgesetzt. Dabei meine ich noch nicht einmal die generelle Handhabe von Jugendschutz, der sehr wohl ein hohes Gut einer Demokratie darstellt. Es darf aber auch nicht unerwähnt bleiben, dass der Weg zu einer objektiven Betrachtung zwischen Kunstfreiheit und Jugendschutz mit unter sehr holprig verlaufen ist.
Mit Beginn des Videozeitalters glich diese Diskussion einer regelrechten Hysterie. Da Filme nun im Wohnzimmer und nicht ausschließlich in Kinos konsumiert wurden, Kinder und Jugendliche quasi unbegrenzt Zugang zu diesen Medien bekamen und auch die Filmindustrie verstärkt auf diesen lukrativen Markt setzte, bekamen Politiker und Jugendschützer kalte Füße. Jugendschutz wurde auch zum politischen Machtinstrument. Nach der Novellierung des Jugendschutzgesetzes 1985 landeten bis in die neunziger Jahre fast 2000 Filme auf dem Index. Mitnichten waren das alle Splatterschocker, auch anerkannte Werke wie SCARFACE, TERMINATOR, FROM DUSK TILL DAWN oder ROBOCOP wurden indiziert und somit auch für Volljährige schwieriger zu bekommen.
Noch schlimmer für den Filmfan seinerzeit waren die Gegenmaßnahmen der Filmhersteller, um einer Indizierung oder Beschlagnahmung zu entgehen. Filme wurden rigide bis zum Torso gekürzt auf den Markt geschmissen, Alternativen gab es so gut wie nicht, man musste mit dem leben, was da war. Es entwickelte sich eine neue Gruppe Filmfreaks, ein Schwarzmarkt tat sich auf, indizierte und beschlagnahmte Filme wurden auf Flohmärkten aus Autokofferräumen heraus verkauft, immer mit Blicken nach links und rechts, dass einen ja niemand beobachtete.
Für jeden Horrorfilmfan war es ein denkwürdiges Ereignis, an eine Kopie der ungeschnittenen VCL Erstauflage von TANZ DER TEUFEL zu gelangen, den wohl prominentesten Vertreter eines Meilensteins der Horrorgeschichte, der nach wie vor in Deutschland beschlagnahmt ist. Die Gesetzgebung funktionierte, realer Jugendschutz dagegen kaum, denn so rigide die Gesetze waren, so halbherzig wurden sie in der Realität umgesetzt. Die ersten Videotheken rissen sich um Kunden, egal ob volljährig oder nicht. Und Eltern waren unwissend oder es war ihnen letztendlich egal, was sich das Kind so alles an derben Schinken reinzog.
Kindern und Jugendlichen ist erst Recht kein Vorwurf zu machen, sie wollten schon immer das sehen, was nicht für ihr Alter geeignet war. Wer auf dem Schulhof nicht über den krassesten Splatterfilm mitreden konnte, der war schnell im sozialen Abseits. Doch mit dem Erreichen der Volljährigkeit erwuchs aus richtigem und wichtigen Jugendschutz das Gefühl der Erwachsenenbevormundung. Warum waren Filme ab 18 Jahren dennoch nicht vor Schnittauflagen gefreit? Warum war es nicht möglich, ungeschnittene Originale der Filme DAWN OF THE DEAD oder TANZ DER TEUFEL zu erwerben. Wovor wollte der Staat die Erwachsenen schützen?
Immer wieder wird behauptet, Deutschland sei das strengste Land, wenn es um Medien und Jugendschutz geht. Aber so ganz stimmt das nicht, in fast jeder Nation der Erde ist die Darstellung von Gewalt im Film sanktioniert worden. Berühmt berüchtigt waren die 72 Video Nasties im Großbritannien der Achtziger Jahre, die innerhalb der Diskussion um moralische Wertvorstellungen auf einem staatlichen Index landeten. Jeder weiß, dass in den USA graphische Gewalt in Filmen eine ganz andere Akzeptanz besitzt als beispielsweise nackte Haut.
Zensurmaßnahmen waren auch in Spanien und Italien ein großes Thema, sei es nun politisch motiviert oder aus moralischem Aspekt. Zudem kann man auch in Deutschland große Schwankungen der Akzeptanz beobachten, die mit politischen Motiven einhergehen. Konservative Regierungen haben auch immer konservative Freigabepolitik betrieben. Die Achtziger Jahre unter der CDU führten zu einer großen Welle an Indizierungen und Beschlagnahmungen, die Rot-Grüne Regierung unter Gerhard Schröder gab sich liberaler, in jener Zeit bekamen selbst Filme wie HOSTEL oder THE HILLS HAVE EYES FSK-Freigaben. Unter den CDU-geführten Koalitionen nach 2005 wurde dann wieder vermehrt indiziert und beschlagnahmt.
Sättigung des Blutgehaltes
Doch die Zeiten haben sich in der Tat verändert. Ein neues Jugendschutzgesetz ab 2003 schaffte Klarheiten für FSK-Freigaben, Indizierungen und Beschlagnahmungen. Auch wenn sich die Gesetzlage nicht dramatisch verändert hat, der Blick auf Gewalt im Film hat sich sehr wohl gewandelt. Die großen Kaliber auf dem Index sind mittlerweile fast alle wieder freigegeben, zum Teil mit moderaten FSK-Freigaben ab 16 Jahren. Ein paar Kandidaten werden aber noch eine Weile Stammgäste des Index sein, bis Rechteinhaber ernsthafte Schritte der Listenstreichung anstrebt, wie es Turbine mit TEXAS CHAINSAW MASSACRE gelungen ist.
Doch es ist nicht allein einer konservativen oder liberalen Politik verschuldet, dass Gewalt im Film skandalisiert oder akzeptiert wird. Filmemacher selbst sehen sich immer wieder einer Auslotung des Zeigbaren ausgesetzt. Über viele Jahrzehnte konnte man eine Verschärfung graphischer Gewalt im Horrorfilm erkennen, die vor allem daraus resultierte, immer wieder Grenzen übertreten zu wollen. Von DER ANDALUSISCHE HUND bis zu Werken Neuer Französischer Härte wurde scheinbar Gewalt immer drastischer, doch ist das nicht ewig steigerbar.
Die letzte große Gewaltwelle kam durch das neue Subgenre Torture Porn und Filme wie HOSTEL und SAW, durch französische Terrorproduktionen und verstörende Ausreißer jeglicher Norm wie A SERBIAN FILM. Der ist nun mittlerweile auch schon 6 Jahre alt, aber eine weitere Steigerung an graphischer Gewalt im Horrorfilm kann ich seitdem nicht mehr feststellen. Inhaltlich und erzählerisch werden sicher noch einige Tabus gebrochen werden, aber graphische Gewalt in Filmen scheint ihren Sättigungsgrad erreicht zu haben. Entweder dass oder der Umgang mit Gewalt selbst verändert sich in den Köpfen der Menschen.
Denn Gewalt im Film ist schon seit den achtziger Jahren massenkompatibel. Von Monty Python über die Simpsons, Superheldenfilme, DR. HOUSE, GAME OF THRONES, JACKASS, was früher den derbsten Splatterfilmen vorbehalten war, läuft heute zur Primetime. Es war nicht Tarantino, der Gewalt salonfähig gemacht hat, aber seine Filme haben durchaus den Blick auf Gewalt hinsichtlich dramaturgischer Zuspitzung und Ästhetisierung verändert. Letzten Endes wird eins immer bleiben, filmische Gewaltdarstellung wird immer moralische und ethische Kontroversen auslösen und nur selten objektiv betrachtet. Und immer wieder wird es einfache Thesen zur Wirkung von Gewalt geben. Debatten um Gewalt in Filmen bleiben Wertediskussionen.
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In der Reihe DIE KLEINE GENREFIBEL habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, sämtliche Genre, Subgenre, Mikro- und Nanogenre des Genrefilms vorzustellen. Eine Aufgabe, die mich bis weit nach mein Lebensende beschäftigen wird. Ich lege den Fokus auf Dramaturgie und Buch, werde mich aber auch mit der Inszenierung sowie den jeweils besten Vertretern befassen.
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